Smartphone & Tablet Schutzbrief

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich bin kein Kunde der Sparkasse Dortmund, kann ich den Schutzbrief troztdem abschließen?
Ja - auch wenn Sie kein Kunde der Sparkasse Dortmund sind, können Sie den Schutzbrief abschließen.

Wer ist der Versicherungsträger bei Schutzbrief24?
Die AXA Versicherung AG mit Hauptsitz in Köln.

Wie lange läuft der Vertrag bei Schutzbrief24?
Die Laufzeit des Vertrages beträgt min. 24 Monate oder max. 36 Monate.

Wie zahle ich die Prämie für den Schutzbrief?
Schutzbrief24 stellt Ihnen die Prämie in Rechnung. Die Prämie von 4,95 € oder 7,95 € wird jeweils zum ersten des Monats von Ihrem angegeben Konto mittels Lastschrift abgebucht.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit Kauf des Schutzbriefes.

Gibt es eine Garantieverlängerung?
Einige Hersteller wie z.B. Apple geben nur 12 Monate Garantie. Innerhalb des Schutzbriefes wird die Herstellergarantie ab dem 13. bis 24. Monat von Schutzbrief24 übernommen.

Wie lange nach Kauf kann ich ein Gerät versichern?
Sie können maximal 90 Tage nach Kauf des Gerätes einen Schutzbrief abschließen. Das Gerät muss sich zum Zeitpunkt des Abschlusses in einem einwandfreien, funktionstüchtigen Zustand befinden.

Was muss ich tun, wenn mein im Schutzbrief versichertes Gerät defekt ist?
Sie rufen einfach die Schutzbrief24-Hotline an. Die Rufnummer erhalten Sie mit den Versicherungsunterlagen. Dort wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise mitgeteilt.

Muss ich die Transportkosten für die Einsendung meines defekten Gerätes tragen?
Nein, die Transportkosten werden von uns mittels eines speziellen Paketservices übernommen. Informieren Sie sich hierüber direkt bei einem unserer Hotline-Mitarbeiter.

Wie lange dauert eine Reparatur im Schadenfall?
Nach Eingang des Gerätes im Service-Center wird Ihr Gerät schnellstmöglich Instand gesetzt und Ihnen wieder zur Verfügung gestellt.

Was passiert wenn mein Gerät einen Totalschaden hat?
Wenn das Gerät einen Totalschaden aufweisen sollte, bekommen Sie über die Versicherung ein Gerät gleicher Art und Güte.

Was ist, wenn es das Gerät gar nicht mehr gibt?
Sollte es das Gerät am Markt nicht mehr geben, erhalten Sie ein gleichwertiges (technisch vergleichbares) Gerät.

Bekomme ich einen Geldersatz oder ein neues Gerät?
Eine Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. Sinn der Versicherung ist es, den vorherigen „Zustand“ wiederherzustellen.